Server in Falkenstein · Support auf Deutsch · Rechnung mit Umsatzsteuer
Rechenhalle

DSGVO-konformes Hosting

„Server in Deutschland“ allein macht noch kein datenschutzkonformes Hosting. Entscheidend sind Vertrag, Unterauftragnehmer und die Frage, wer rechtlich Zugriff verlangen kann.

Was dazugehört

  • Auftragsverarbeitungsvertrag: Pflicht, sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden.
  • Technische und organisatorische Maßnahmen: nachvollziehbar beschrieben, nicht nur behauptet.
  • Unterauftragnehmer: müssen benannt sein – auch der Anbieter des Rechenzentrums.
  • Ort der Verarbeitung: nicht nur der Speicherort, auch Zugriff und Support zählen.
  • Löschkonzept: was passiert mit Daten nach Vertragsende.

Warum der US-Cloud-Act eine Rolle spielt

US-Unternehmen können nach dem Cloud Act verpflichtet werden, Daten herauszugeben – auch wenn diese in einem europäischen Rechenzentrum liegen. Für Auftraggeber im öffentlichen Bereich und für Branchen mit Berufsgeheimnis ist das ein praktisches Problem.

Was du selbst prüfen solltest

Auch der beste Anbieter ersetzt keine eigene Datenschutz-Dokumentation. Prüfe, welche Daten deine Anwendung verarbeitet, wie lange du sie speicherst und welche Dritten du einbindest – Schriftarten, Karten, Zahlungsdienste und Analysewerkzeuge sind die häufigsten Stolperfallen.

Häufige Fragen

Bekomme ich einen Auftragsverarbeitungsvertrag?

Ja, er gehört zum Vertragsverhältnis und wird beim Abschluss bereitgestellt. Eine Aufstellung der technischen und organisatorischen Maßnahmen liegt ihm bei.

Wo genau stehen die Server?

In einem Rechenzentrum in Falkenstein, Sachsen. Es gibt keinen zweiten Standort, an den Daten ausweichen.

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